Neue Grundsteuer stieß auf großes Interesse
Viele Interessierte kamen am Dienstag nach der Kerwe zur öffentlichen außerordentlichen Mitgliederversammlung der CDU Eppelheim in das Kath. Gemeindehaus St. Franziskus. Auf Einladung des CDU-Stadtverbandes Eppelheim referierte der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte, Mitglied im Finanzausschuss und Kreisvorsitzender der CDU Rhein-Neckar, über die neue Grundsteuer. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurde die Neugestaltung notwendig. „Danach hat sich in der Politik definitiv niemand gesehnt“, so Schütte, „das Verfassungsgericht hat allerdings die Bewertung basierend auf Einheitswerten von 1964 oder sogar 1935 als ungerecht erachtet.“ Spätestens 2025 müsse die Grundsteuer also nach einem neuen Verfahren erhoben werden.
Die Grundsteuer einfach abzuschaffen, ging nicht, da sie circa 8% der Steuereinnahmen der Gemeinden ausmache, so der Sinsheimer Landtagsabgeordnete. „Das sind Mittel, die dann für die Instandhaltung der Infrastruktur oder den Bau von Kindergärten fehlen.“
Nachdem der Bund Ende 2019 ein Modell vorgeschlagen hat, aber die Ausgestaltung der Grundsteuer länderspezifisch ermöglich hat, entschied sich Baden-Württemberg 2020 für ein vergleichsweises einfaches Modell. Zur Berechnung braucht es lediglich zwei Werte, den Grundstückwert und den Bodenrichtwert, führte Schütte aus. In anderen Bundesländern sind deutlich mehr Parameter erforderlich, etwa noch die Wohnfläche (bereinigt z.B. um Dachschrägen), die Gebäudeklasse und einiges mehr.
Die relative Einfachheit sei ein Vorteil, dennoch habe sich Schütte selbst und die CDU-Fraktion ein anderes Modell gewünscht. „Wenn nur auf den Wert des Grundstücks abgestellt wird, führt dies gerade in größeren Städten zu einer starken Spreizung der Grundsteuereinnahmen. Die Grüne Seite der Koalition hat sich – endgültig nach der letzten Landtagswahl – weitestgehend mit ihren Vorstellungen durchgesetzt.“
Grundsätzlich wird jetzt zunächst der Wert des Grundstücks bestimmt und im Anschluss daraus der Steuermesswert berechnet. Dabei gibt es auf Wohngrundstücke eine Reduktion gegenüber Gewerbe. Erst im Anschluss wird über den Hebesatz die tatsächliche Grundsteuer ermittelt. Den Hebesatz legen die Gemeinden fest. „Zugesagt wurde bei der Diskussion von den kommunalen Spitzenverbänden, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer je Kommune konstant bleiben.“, berichtete Schütte aus einer der Sitzungen, als es um die Einführung der Grundsteuer ging. Um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten, hat das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg das Transparenzregister erstellt, welches auf der Homepage des Ministeriums für jede Kommune abrufbar ist. Für Eppelheim wird hier ein Hebesatz für die Grundsteuer B zwischen 211 % und 233 % angegeben. Der Eppelheimer Gemeinderat wird in einer der kommenden Gemeinderatsitzungen den genauen Hebesatz festlegen.
Bürgerinnen und Bürger stellten Fragen zu wesentlichen Details auf der Veranstaltung und artikulierten ihre Sorgen: Dr. Albrecht Schütte ging auf die jeweiligen Punkte ein: „dass die Grundsteuer von Bürgerinnen und Bürgern als ungerecht empfunden wird, wird es immer geben: Die bisherige Grundsteuer wurde vom Verfassungsgericht als ungerecht verworfen und in jedem Bundesland wird gegen das dortige Modell der Grundsteuer geklagt.“ Die Aussage „die Grundsteuer wird für mich teurer“ könne man heute noch nicht treffen. Das hänge vom zukünftigen Hebesatz der Gemeinden ab, führte Schütte aus.
Es bestehe die Möglichkeit, dass der Bodenrichtwert falsch bestimmt worden sei. Wenn z.B. nur ein Teil des Grundstückes im Baugebiet liege und trotzdem das ganze Grundstück mit dem hohen Preis bewertet wurde. Dazu könne man sich zunächst an den Gutachterausschuss wenden. Im Zweifelsfall könne man auch ein offizielles Gutachten erstellen lassen. Weiche dies um mehr als 30% vom Wert des Gutachterausschusses ab, werde die Grundsteuer angepasst.
„Allerdings“, erklärte Schütte, „war ist es ein Ziel der neuen Grundsteuer, dass weniger Flächen außerhalb des Ortes erschlossen werden müssen, sondern vorhandene Baulücken im Ort geschlossen werden. Daher wird für unbebaute oder wenig bebaute Grundstücke tendenziell weniger und für Mietobjekte tendenziell mehr Grundsteuer fällig.“ Mit einem kleinen Geschenk bedankte sich Volker Wiegand bei Dr. Albrecht Schütte für den spannenden Vortrag. Ein weiterer Dank ging an den Kreis der interessierten Zuhörerinnen und Zuhörer.