Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bei der CDU Eppelheim
Mit einem kurzen Innehalten zum Gedenken der Opfer der Terroranschläge des 11. September 2001 in Amerika begann die Monatsversammlung der CDU Eppelheim am 11.09.2018 im Katholischen Gemeindehaus.
Über 30 interessierte Bürgerinnen und Bürger konnte der Vorsitzende des Stadtverbandes der CDU Eppelheim, Volker Wiegand begrüßen, ging es ja um ein Thema, das jeden angeht: die Vorsorge im Alter. Durch die Vermittlung des früheren stellv. Vorsitzenden der CDU Eppelheim, Tobias Reiß, konnte mit der Rechtsanwältin Maria Förster eine kompetente Referentin für den Abend gewonnen werden. Sie ist Fachanwältin für Erbrecht von der Kanzlei HRG Heidelberger Rechtsberatungsgesellschaft STIEHL & SCHMITT Rechtsanwälte / Fachanwälte PartGmbH. „Auf die Vertrauensperson kommt es an“ so Maria Förster. „Von der Vertrauensperson, der ich eine Vorsorgevollmacht erteile, hängt viel ab“. Sie muss in meinem Namen entscheiden, wenn ich nicht mehr dazu in der Lage bin. Viele Antworten aber auch Fragen standen im Mittelpunkt des Vortrages, Fragen, die sich jeder stellen sollte: soll eine Vorsorgevollmacht erst bei Geschäftsunfähigkeit gelten oder sofort? Soll es eine(n) Bevollmächtigte(n) oder mehrer geben. Sollen diese nur zusammen entscheiden dürfen, oder sind sie einzelvertretungsberechtigt? Man kann auch für unterschiedliche Lebensbereiche unterschiedliche Vollmachten erteilen. Wenn man beispielsweise die Gesundheitsvorsorge in anderen Händen wissen will, als die Vorsorge in Geldangelegenheiten. Im Bereich der Gesundheitsvorsorge, sollte der Bevollmächtigte wissen, was im Falle einer lebensbedrohlichen Situation geschehen soll. Hier kann eine Patientenverfügung helfen. Dazu gibt es viele Informationen und Unterlagen, gerade auch im Internet. Hier empfiehlt Förster, nicht einfach so in Vordrucken anzukreuzen, da es sich um komplizierte medizinische Sachverhalte handeln kann. Zum Ausfüllen sollte unbedingt die Hausärztin / der Hausarzt zu Rate gezogen werden. Zu allen Gesichtspunkten der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung gab Förster konkrete Beispiele, die Vorteile und Nachteile unterschiedlicher Vorgehensweisen klar darstellten. Schon während des Vortrages konnten Fragen gestellt werden und im Anschluss war noch ausreichend Zeit, um Anliegen der Anwesenden zu beantworten. Volker Wiegand bedankte sich zum Abschluss bei Frau Förster für deren engagierten Vortrag aber auch für Fragen, die zum Nachdenken anregten.