Auf einem Radschnellweg können Radfahrer besonders sicher, zügig und komfortabel von A nach B kommen. Mit Radschnellwegen sollen Pendler dazu gebracht werden, von anderen Verkehrsmitteln auf das Rad umzusteigen. Wie sieht so ein Weg aus? Er hat eine Breite von 4,00 Metern und besteht aus Asphalt oder Beton. Er soll möglichst Vorfahrt an Knotenpunkten haben oder die Querung von Hauptverkehrsstraßen mit geringen Steigungen und Gefällen über Brücken oder in Tunnels geführt werden. Radschnellwege sollen ausschließlich Radfahrern vorbehalten sein.
Die CDU/FDP Fraktion im Eppelheimer Gemeinderat ist gegen einen Radschnellweg auf Eppelheimer Gemarkung insbesondere an oder auf dem Gelände des alten Bahndamms. Egal wo ein solcher Weg durch das Eppelheimer Feld führt, ein 4 Meter breites Asphalt- oder Betonband zerschneidet die Gemarkung und benachteiligt Erholungssuchende, Landwirte und andere Verkehrsteilnehmer. Durch das Eppelheimer Feld führen bereits mehrere Radwege. Diese zu ertüchtigen oder auszubauen bringt unseres Erachtens mehr als Millionen Euro in einen Radschnellweg zu stecken. Was meinen wir mit Ertüchtigen und Ausbauen? Im Norden könnten wir uns einen Weg entlang der Flurbereinigung vorstellen, der in Kooperation mit Heidelberg an der nördlichen Gemarkungsgrenze in Richtung S-Bahnhof Wieblingen geführt werden könnte. In der Mitte haben wir in Verlängerung des Konrad-Adenauer-Rings bereits einen Radweg, genau wie an der L 543 zwischen Eppelheim und Plankstadt. Der meistbefahrene Radweg ist der „Schulweg“, der von der Brücke über die Ostumgehung Plankstadt am Wasserwerk vorbei in die Fahrradstraße (Richard-Wagner-Straße) zum Schulzentrum führt. Im Süden gibt es weitere Verbindungen in Richtung Schwetzingen und Oftersheim. All diese Wege stehen auch Radfahrerinnen und Radfahrern zur Verfügung. Sie ermöglichen eine gute und sichere Verbindung in Richtung Norden, Westen und Süden. Nadelöhr ist und wird immer die Querung der A5 in Richtung Osten bleiben. Wir sind gegen eine einseitige Bevorzugung einer Gruppe von Verkehrsteilnehmern und für ein gleichberechtigtes Miteinander nach §1 STVO.